Aktuelles und News
REKRUTIERUNG 2025
Personen mit Jahrgang 2005 sowie ältere Personen, welche im Jahr 2025 zugezogen sind, werden gestützt auf Art. 2 und 4 des Feuerwehr-Reglementes zur Aushebung aufgeboten:
Datum: Mittwoch, 05. November 2025
Zeit: 20.00 Uhr
Ort: Feuerwehrmagazin Hellbach
Alle in der Gemeinde wohnhaften Personen zwischen dem 21. und dem 50. Altersjahr werden der Feuerwehrpflicht unterstellt. Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung „C-Ausweis“ werden hinsichtlich der Feuerwehrpflicht den Schweizerbürgerinnen und -bürger gleichgestellt. Niemand hat darauf Anspruch, in die Feuerwehrdienste eingeteilt zu werden.
Der Fachausschuss Feuerwehr bestimmt, ob Pflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen haben. Bei diesem Entscheid sind die Bedürfnisse der Feuerwehr sowie persönliche und berufliche Verhältnisse (Alter, Arbeits- und Wohnort der Pflichtigen) zu berücksichtigen.
An- und Abmeldungen sind schriftlich beim Sekretariat Feuerwehr, Katrin Balmer, Sulzweg 16, 3818 Grindelwald bis am 04. November 2025 einzureichen. Personen, welche keinen Fragebogen erhalten haben, jedoch gerne aktiv Feuerwehrdienst leisten möchten, melden sich telefonisch oder schriftlich ebenfalls bis am 04. November 2025 beim Komman-danten, Hans von Allmen (079 482 09 46). Unentschuldigtes Fernbleiben von der Aushebung wird mit einer Busse von CHF 80.00 belegt (Ziff. 22, 3 Anhang Feuerwehr-Reglement).
Kommando Feuerwehr Grindelwald/Lütschental
Tag der offenen Tür vom 17. Mai 2025
Am Samstag, 17. Mai 2025 fand der Tag der offenen Tür der Feuerwehr Grindelwald/Lütschental im Magazin Hellbach statt. Dabei wurden die neuen KTLF eingeweiht und der Startschuss für die Versteigerung von zwei alten Fahrzeugen ist gefallen. Wir bedanken uns bei allen Besucherinnen und Besuchern für das grosse Interesse an der Feuerwehr!
Bericht in der Jungfrauzeitung



Neue E-Mail-Adresse
Wir haben ab sofort eine neue E-Mail-Adresse:
feuerwehr@gemeinde-grindelwald.ch
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Kleintanklöschfahrzeuge
Die beiden Kleintanklöschfahrzeuge sind am 14. Dezember 2024 eingetroffen:



Herzlichen Dank an
- Aebi Schmidt Group
- FEUERWEHRtech AG/Martin Rohrer V&R GmbH
für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen.

Richtiges Verhalten im Brandfall
Allzu häufig wird die Feuerwehr erst nach misslungenem Löschversuch alarmiert. Vermeiden Sie bei einem Brandfall jede Art von Panik und handeln Sie ruhig und überlegt.
Bei Brandausbruch gilt stets der Grundsatz: Alarmieren – Retten – Löschen!
Das richtige Verhalten bei einem Brandausbruch kann über Leben und Tod entscheiden sowie Sachschäden verhindern.
Alarmieren |
Feuerwehr alarmieren (Tel. 112 oder 118) |
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- Wer ruft an? (Name des Anrufers)
- Was brennt? (Wohnhaus, Werkstatt, Auto...)
- Wo brennt es? (Ort, Strasse, Hausnummer)
- Sind Personen gefährdet?
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Retten |
Personen und Tiere retten |
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- Verletzte oder Bedrohte retten, bergen, betreuen
- Brandstelle über Fluch
- twege verlassen, nie Aufzüge benützen
- Brandausbreitung vermeiden - Türen und Fenster schliessen
- Bei verrauchten Treppenhäusern und Korridoren im Zimmer bleiben, Türen abdichten und auf die Feuerwehr warten (sich am geschlossenen Fenster bemerkbar machen)
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Löschen |
Mit hauseigenen Mitteln löschen |
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- Vorhandene Löschdecken, Feuerlöscher oder Löschposten einsetzen, ohne sich selber zu gefährden
- Brennende elektrische Geräte ausschalten, Netzstecker ausziehen
- Brände von Öl oder Fett nicht mit Wasser löschen, sondern mit Löschdecke oder feuchtem Tuch ersticken
- Eintreffende Feuerwehr einweisen
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Überlegen Sie schon heute, wie Sie sich im Brandfall verhalten müssten. Besser ist es aber, Brände zu verhüten!
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