Bericht FW Zeitung
Aktuelle Lage Waldbrandgefahr:
www.be.ch/waldbrandgefahr
Brandschutz in Einstellhallen
Hinweise zum Brandschutz in Einstellhallen (Titel anklicken)
Melden eines Räumfeuer
Merkblatt Schlagabraum
Informationen an Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer (kantonal)
Was darf noch im Freien verbrannt werden?
Natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im Freien verbrannt werden, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht. Die Gemeinden können diese Vorschriften verschärfen oder die Verbrennung dieser Abfälle auf ihrem Gemeindegebiet ganz verbieten.
www.feuerwehr.ch
www.feuerwehr-schweiz.ch
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